Wenn man von Psychotherapie spricht – spricht man von der „Behandlung der Seele“.
Wenn die Seele leidet, leidet auch die Person, die
Heilung kommt nicht einfach von außen, sondern es ist ein Weg den man beschreitet, der Zeit braucht und manchmal auch beschwerlich ist.
Wen seelische Probleme plagen und diese nicht alleine zu bewältigen sind, nehmen sie Hilfe in Anspruch. Je grösser Ihre Motivation ist, sich ihren seelischen Problemen zu stellen, sie anzunehmen,
zu erkennen, dass es auch ein Teil von Ihnen ist, desto besser sind ihre Aussichten auf eine gute und heilsame Therapie.
Durch therapeutische Gespräche kommen Denken, Handeln und Erleben wieder ins Fließen.
„Zwischen Reiz und
Reaktion liegt ein Raum. In diesem Raum liegt unsere Macht zur Wahl unserer Reaktion. In unserer Reaktion liegen unsere Entwicklung und unsere Freiheit.“
Zitat: Viktor Frankl
Die Psychotherapieausbildung ist in unterschiedliche Teile gegliedert, bestehend aus: Theorie, Praxis und Prüfungen. Mit dem Status „in Ausbildung unter Supervision“ ist man zum eigenverantwortlichen therapeutischen Arbeiten mit KlientInnen berechtigt, nach Vorweisung einer gewissen Stundenanzahl und der dazugehörigen Supervisionen - erfolgt die Einreichung beim Bundesministerium und die Eintragung in der PsychotherapeutInnen Liste.
Laut §15 des Psychotherapiegesetzes unterliege ich einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht, diese dient dem
Schutz des/der Klienten/Klientin, für das Gelingen einer notwendigen Vertrauensbeziehung zwischen Klienten und Psychotherapeuten. Die Verschiegenheit gilt auch nach Abschluss des
Therapieverfahrens.
Ausnahme: auf ausdrücklichen
Wunsch des/der Klienten/in kann die Verschwiegenheitspflicht aufgehoben werden bei akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung, ein unmittelbar drohender Schaden für betroffene Personen selbst oder
Dritte – hier kann die Verschwiegenheit ebenso entfallen.
Es kann passieren, dass Sie einen bereits vereinbarten Termin absagen oder verschieben müssen. Absagen und Verschiebungen bitte
telefonisch spätestens 24 Stunden vor dem Termin bekanntgeben, dann bleiben sie kostenlos. Eine spätere Absage oder Verschiebung bzw. Nichterscheinen, hier ist das Honorar aufgrund der nicht mehr
möglichen Vermittlung des Termins zur Gänze fällig. Danke für ihr Verständnis.